Volkswagen AG: Die nächste Klagewelle droht - das Landgericht Köln verpflichtet VW wegen Abgasmanipulationen zur Rücknahme eines Diesel-SUV mit Euro-Norm 6!
Datum: Montag, dem 14. Januar 2019
Thema: Autogas (u.a.) tanken


Zum Urteil des Landgerichtes Köln vom 20.12.2018:

Bremen (ots) - Das Landgericht Köln hat erstmalig mit Urteil vom 20.12.2018 (Az. 36 O 147/18) die Volkswagen AG verurteilt, einen abgasmanipulierten VW Touareg 3,0 Liter Diesel, Baujahr 2015, zurückzunehmen.

Den vom Kläger gezahlten Kaufpreis in Höhe von 66.640,- EUR muss Volkswagen abzüglich einer Nutzungsentschädigung von 0,266 EUR pro Kilometer erstatten

Der vom Kläger im Juli 2015 bestellte VW Touareg wurde im November desselben Jahres ausgeliefert - zwei Monate nach Bekanntwerden des Dieselskandals. Dem Kläger wurde mitgeteilt, dass sein Fahrzeug mit der neuesten Abgasnorm Euro 6 nicht vom Abgasskandal betroffen sei.

Am 08.12.2017 rief das Kraftfahrt-Bundesamt aber auch seinen Pkw wegen illegaler Abgassoftware zurück.

Das Gericht stellt in diesem Zusammenhang fest, dass VW in dem streitbefangenen Fahrzeug neuerer Bauart gleich zwei verbotene Abschalteinrichtungen verwendete. Unter anderem wurde die Einspritzung von schadstoffminderndem AdBlue manipuliert. Die Typengenehmigung für den Fahrzeugtyp sei deshalb nur durch Täuschung erwirkt worden.

Dem Kläger stehe deshalb nach § 826 BGB wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung ein Anspruch auf Rückabwicklung seines Kaufvertrages zu. Denn diesen hätte er in Kenntnis der Abgastricks schon wegen der damit verbundenen Gefahr der Stilllegung des Fahrzeugs nicht abgeschlossen.

Schadenersatzansprüche gegenüber der mitverklagten Audi AG wies das Gericht zurück. Diese habe zwar den Motor physisch hergestellt, aber nur der jeweilige Fahrzeughersteller, hier VW, hafte für die verbotene Motorsoftware. Hinsichtlich der Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler nahm das Gericht Verjährung an.

"Das Urteil ist ein wichtiger Meilenstein für alle betroffenen Besitzer von Fahrzeugen der Marken VW, Audi und Porsche die mit einem 3,0 Liter Diesel der Euro-Norm 6 ausgestattet sind." kommentiert Rechtsanwalt Murken-Flato.

"Diese Fahrzeuge haben einen besonders hohen Wertverlust durch den Abgasskandal erlitten. Die vom Gericht ausgeurteilte Formel für den Schadenersatz läuft in vielen Fällen darauf hinaus, dass die Betroffenen über den Rechtsweg nahezu das Doppelte des Marktwerts für ihr Fahrzeug erhalten können. Die Ansprüche sind auch nicht verjährt, da Rückrufe erst ab 2017 angeordnet wurden."

HAHN Rechtsanwälte führt bundesweit Verfahren für Geschädigte des Dieselskandals und vertritt Privatkunden, Unternehmen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts in Klageverfahren gegen VW.

Zum Kanzleiprofil:

HAHN Rechtsanwälte PartG mbB ist eine der führenden bundesweit im Bank- und Kapitalmarktrecht, Verbraucher- und Versicherungsrecht tätige Kanzlei, die ausschließlich die Anleger- und Verbraucherseite vertritt.

Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit mehr als 30 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann, und Partner Rechtsanwalt Lars Murken-Flato, sind seit mehr als 10 Jahren im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig.

Alle drei sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. HAHN Rechtsanwälte hat Standorte in Bremen, Hamburg und Stuttgart.

Pressekontakt:

Kanzleikontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Lars Murken-Flato
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail: murken@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell

(Eine Themenseite "Diesel" gibt es hier.)

(Eine Themenseite "VW" gibt es hier.)

Landesschau Rheinland-Pfalz - SWR / Musterfeststellungsklage: "Einer klagt für alle" | SWR | Landesschau RP
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 31.10.2018):

Zitat: "Am 1. November tritt ein Gesetz in Kraft, das die Rechte von Verbrauchern stärken soll.

Es geht um die sogenannte Musterfeststellungsklage.

Wir erklären, was Kläger davon haben."




Kanzlei WBS / Jetzt VW-Musterfeststellungsklage beitreten – die Frist läuft! | Rechtsanwalt Christian Solmecke
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 13.12.2018):

Zitat: "Du fährst einen Diesel, der vom VW Abgasskandal betroffen ist? Dann solltest du jetzt handeln, denn die Zeit wird knapp!

Nur noch bis zum 31.12.2018 hast du Zeit dich der Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen anzuschließen.

Danach ist der Abgasskandal verjährt. "




ADAC / Anleitung: Ausfüllhilfe zur Musterfeststellungsklage | ADAC
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 28.11.2018):

Zitat: "Die Anmeldung zur Eintragung in das Klageregister in Sachen Volkswagen AG ist ab sofort möglich."




Artikel zitiert aus https://www.presseportal.de/pm/61631/4163378, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes ("eingebettes") Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über http://www.deutsche-politik-news.de - aktuelle News, Infos, PresseMitteilungen & Artikel!


Zum Urteil des Landgerichtes Köln vom 20.12.2018:

Bremen (ots) - Das Landgericht Köln hat erstmalig mit Urteil vom 20.12.2018 (Az. 36 O 147/18) die Volkswagen AG verurteilt, einen abgasmanipulierten VW Touareg 3,0 Liter Diesel, Baujahr 2015, zurückzunehmen.

Den vom Kläger gezahlten Kaufpreis in Höhe von 66.640,- EUR muss Volkswagen abzüglich einer Nutzungsentschädigung von 0,266 EUR pro Kilometer erstatten

Der vom Kläger im Juli 2015 bestellte VW Touareg wurde im November desselben Jahres ausgeliefert - zwei Monate nach Bekanntwerden des Dieselskandals. Dem Kläger wurde mitgeteilt, dass sein Fahrzeug mit der neuesten Abgasnorm Euro 6 nicht vom Abgasskandal betroffen sei.

Am 08.12.2017 rief das Kraftfahrt-Bundesamt aber auch seinen Pkw wegen illegaler Abgassoftware zurück.

Das Gericht stellt in diesem Zusammenhang fest, dass VW in dem streitbefangenen Fahrzeug neuerer Bauart gleich zwei verbotene Abschalteinrichtungen verwendete. Unter anderem wurde die Einspritzung von schadstoffminderndem AdBlue manipuliert. Die Typengenehmigung für den Fahrzeugtyp sei deshalb nur durch Täuschung erwirkt worden.

Dem Kläger stehe deshalb nach § 826 BGB wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung ein Anspruch auf Rückabwicklung seines Kaufvertrages zu. Denn diesen hätte er in Kenntnis der Abgastricks schon wegen der damit verbundenen Gefahr der Stilllegung des Fahrzeugs nicht abgeschlossen.

Schadenersatzansprüche gegenüber der mitverklagten Audi AG wies das Gericht zurück. Diese habe zwar den Motor physisch hergestellt, aber nur der jeweilige Fahrzeughersteller, hier VW, hafte für die verbotene Motorsoftware. Hinsichtlich der Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler nahm das Gericht Verjährung an.

"Das Urteil ist ein wichtiger Meilenstein für alle betroffenen Besitzer von Fahrzeugen der Marken VW, Audi und Porsche die mit einem 3,0 Liter Diesel der Euro-Norm 6 ausgestattet sind." kommentiert Rechtsanwalt Murken-Flato.

"Diese Fahrzeuge haben einen besonders hohen Wertverlust durch den Abgasskandal erlitten. Die vom Gericht ausgeurteilte Formel für den Schadenersatz läuft in vielen Fällen darauf hinaus, dass die Betroffenen über den Rechtsweg nahezu das Doppelte des Marktwerts für ihr Fahrzeug erhalten können. Die Ansprüche sind auch nicht verjährt, da Rückrufe erst ab 2017 angeordnet wurden."

HAHN Rechtsanwälte führt bundesweit Verfahren für Geschädigte des Dieselskandals und vertritt Privatkunden, Unternehmen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts in Klageverfahren gegen VW.

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Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit mehr als 30 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann, und Partner Rechtsanwalt Lars Murken-Flato, sind seit mehr als 10 Jahren im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig.

Alle drei sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. HAHN Rechtsanwälte hat Standorte in Bremen, Hamburg und Stuttgart.

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Marcusallee 38
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Es geht um die sogenannte Musterfeststellungsklage.

Wir erklären, was Kläger davon haben."




Kanzlei WBS / Jetzt VW-Musterfeststellungsklage beitreten – die Frist läuft! | Rechtsanwalt Christian Solmecke
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 13.12.2018):

Zitat: "Du fährst einen Diesel, der vom VW Abgasskandal betroffen ist? Dann solltest du jetzt handeln, denn die Zeit wird knapp!

Nur noch bis zum 31.12.2018 hast du Zeit dich der Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen anzuschließen.

Danach ist der Abgasskandal verjährt. "




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(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 28.11.2018):

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Artikel zitiert aus https://www.presseportal.de/pm/61631/4163378, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes ("eingebettes") Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

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